Vernehmlassung

Änderung des Gesetzes über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht (BPG)

26.04.2017

Im Grossen Rat war der Wortlaut des Vorstosses, der diese Gesetzesänderung ausgelöst hat, innerhalb der SVP-Fraktion nicht unumstritten, dies drückt sich auch in der Beurteilung dieser Gesetzesänderung aus. Die Veränderungen in der Landwirtschaft sind im Gange, auch im Kan-ton Bern, und die Sorge um den Fortbestand der bäuerlichen Betriebe und der produzierenden Landwirtschaft ist gross. Dabei ist die Diskussion um die Grösse der Landwirtschaftsbetriebe und die SAK als Messgrösse sehr komplex. Entsprechend erstaunt es nicht, dass der Regierungsrat zwei Varianten zur Umsetzung der Motion unterbreitet, wobei keine vollumfänglich mit Blick auf das Ziel, die gesamte Berner Landwirtschaft zu stärken, befriedigen kann.
Nicht jede Region und jede Zone hat in Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzung die gleichen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Aufgaben. Die SAK soll als Messgrösse eine Ver-gleichbarkeit bieten und dem Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnen, zielgerichtete und faire Re-geln zu schaffen. Die Anpassungen bei der SAK führen aber teilweise zu falschen Effekten und werfen die falschen Fragen auf. Es greift zu kurz, allein via SAK-Anpassungen Nachteile auszu-gleichen oder zu lösen oder gar Strukturbereinigung zu betreiben. So ist beispielsweise die Ge-fahr akut, dass mit einer gut gemeinten Absicht, kleine Betriebe zu stärken, eine Überschuldung wegen tieferer Belehnungsgrenze ausgelöst würde. Schätzungsweise wären mindestens 150 Betriebe von einem Tag auf den anderen davon betroffen.
Das Problem ist erkannt und die Diskussionen in den landwirtschaftlichen Verbänden sind im Gang. Die Vorlage des Regierungsrates zeigt, dass die Lösung keine einfache ist. Daher schlägt die SVP Kanton Bern vor, mit der Gesetzesänderung zuzuwarten, bis die Diskussion in den Ver-bänden unter Berücksichtigung aller Aspekte geführt wurde und die Grundlage für eine möglichst optimale Lösung vorliegt.