Vernehmlassung

Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) (Änderung)

04.04.2017

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sind wir einverstanden. Wir beurteilen es als sinnvoll, Bestimmungen zum Gewerbe der Pfandleiher in das Gesetz aufzunehmen, zumal mehrere Pfandleiher neu im Kanton Bern tätig sind.

Die Ausdehnung der Öffnungszeiten an öffentlichen Feiertagen auf Geschäfte in der Unteren Altstadt von Bern begrüssen wir grundsätzlich ebenfalls. Wir erlauben uns jedoch den Hinweis, dass diese Erweiterung aufgrund der eidgenössischen Bestimmungen in der Praxis kaum eine Wirkung zeitigt, da sie nur für Familienbetriebe gilt. Angestellte im Verkauf dürfen am Sonntag auch weiterhin nicht eingesetzt werden. Die möglichen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr unter der Woche werden in der unteren Altstadt ebenfalls schon heute kaum genutzt. Der Vorstoss mit dem Ziel, in der unteren Altstadt längere Öffnungszeiten zu ermöglichen, verpufft daher weitgehend wirkungslos.